Lexikon
Urkundenunterdrückung
das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung, die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar.
In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 StGB.
Wissenschaft
Rätselhafte Träume
Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...