Lexikon
Urkundenunterdrückung
das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung, die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar.
In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 StGB.
Wissenschaft
Geheimnisvolles Licht
Experimente enthüllen die eigenartige Quantennatur des Lichts immer besser. So kann Licht zum „Ausfrieren“ gebracht werden, Materie erschaffen und sogar dafür sorgen, dass Atome sich gegenseitig anziehen. von DIRK EIDEMÜLLER Licht gehört zu den Erscheinungen, die so alltäglich sind, dass man gar nicht weiter über sie nachdenkt....
Wissenschaft
»Eine einzige Studie liefert selten Gewissheit«
Ernährungswissenschaftlerin Viktoria Mathies erklärt, wie Ernährungsstudien aufgebaut sind und welche Informationen sich aus ihnen gewinnen lassen. Das Gespräch führte CAROLIN SAGE Frau Mathies, welche Arten von Ernährungsstudien gibt es? Zum einen gibt es Beobachtungsstudien. Zu ihnen gehören Kohortenstudien, die in der Regel...
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