Lexikon
Urkundenunterdrückung
das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung, die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar.
In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 StGB.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
Denisova-Erbgut könnte Besiedlung Amerikas erleichtert haben
Als die Vorfahren der heutigen amerikanischen Ureinwohner vor vielen tausend Jahren erstmals den neuen Kontinent besiedelten, könnte ihnen eine frühmenschliche Genvariante geholfen haben. Eine Studie zeigt, dass das Immun-Gen MUC19 bei vielen Menschen mit indigener amerikanischer Abstammung in einer Variante vorliegt, die...