Lexikon
Urkundenunterdrückung
das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde oder technischen Aufzeichnung, die dem Täter nicht oder nicht ausschließlich gehört, um einem anderen Nachteile zuzufügen; nach § 274 Ziff. 1 StGB strafbar.
In Österreich ist Urkundenunterdrückung nach § 229 StGB zu bestrafen, in der Schweiz nach Art. 254 und 267 StGB.
Wissenschaft
Spurensuche aus der Luft
Luftbildarchäologen halten Ausschau nach verräterischen Merkmalen etwa in Getreidefeldern, um verborgene Baureste aufzuspüren. Dabei profitieren sie von den Effekten des Klimawandels. von ROLF HEßBRÜGGE Wenn Ronald Heynowski auf den Soziussitz der kleinen Ikarus- C42-Propellermaschine klettert, nimmt er neben einer...
Wissenschaft
Hoch hinaus
Wie eine Mutation Streifengans und Sperbergeier zu ungeahnten Höhenflügen verhilft. Von RALF STORK Es gibt Lebensräume, die sind weniger anspruchsvoll als die Hochebenen Zentralasiens. Nachts und im Winter wird es dort empfindlich kalt. Und wer jemals in Höhen von 4.000 Metern unterwegs war, weiß: Die Luft ist dort so dünn, dass...