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Wärmeschutz-Verordnung

1995 in Kraft getretene novellierte Verordnung über einen Energie sparenden Wärmeschutz bei Gebäuden in Verbindung mit Hinweisen auf allgemein anerkannte Regeln der Technik vom 8. 7. 1998. Der Jahresheizwärmebedarf von Neubauten wurde je nach Gebäudegröße auf Werte zwischen 54 und 100 kWh/m2 begrenzt, für bestehende Gebäude gab es Anforderungen im Sanierungsfall. Ökologische Musterbauten in Niedrigenergiebauweise liegen um mindestens 50% unter diesen Werten. Die Wärmeschutz-Verordnung wurde 2002 unter Zusammenführung mit der Heizungsanlagen-Verordnung von der Energieeinspar-Verordnung abgelöst.

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