Lexikon
Wehrdisziplinarrecht
in der Wehrdisziplinarordnung von 1957 (neu gefasst 2001) niedergelegtes Strafrecht für die Soldaten der Bundeswehr; enthält die Disziplinarmaßnahmen für Verstöße gegen die Dienstpflichten, die Zuständigkeit und das Verfahren ihrer Verhängung. Man unterscheidet: 1. einfache Disziplinarmaßnahmen (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest), die durch Disziplinarvorgesetzte verhängt werden können, und 2. gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts), die nur durch Wehrdienstgerichte verhängt werden können. Auch die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung gehört zum Wehrdisziplinarrecht.
Wissenschaft
Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze
Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...
Wissenschaft
Wie sich das Gedächtnis im Schlaf regeneriert
Nacht für Nacht rekapituliert unser Gehirn, was wir am Tag gelernt haben. Eine Studie zeigt nun, wie die Aktivität der Nervenzellen dabei reguliert wird. Demnach sorgt eine zuvor wenig erforschte Region des Hippocampus dafür, dass besonders aktive Neuronen phasenweise gehemmt werden. Fehlt dieser Ausgleich, kann sich das Gehirn...