Lexikon

Wehrdisziplinarrecht

in der Wehrdisziplinarordnung von 1957 (neu gefasst 2001) niedergelegtes Strafrecht für die Soldaten der Bundeswehr; enthält die Disziplinarmaßnahmen für Verstöße gegen die Dienstpflichten, die Zuständigkeit und das Verfahren ihrer Verhängung. Man unterscheidet: 1. einfache Disziplinarmaßnahmen (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest), die durch Disziplinarvorgesetzte verhängt werden können, und 2. gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts), die nur durch Wehrdienstgerichte verhängt werden können. Auch die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung gehört zum Wehrdisziplinarrecht.
Müll, Erde, Fallend
Wissenschaft

Weltraumschrott wird museumsreif

Der Weltraum – unendliche Weiten voller Müll. Aufräumen? Ja, aber bitte mit Bedacht, fordern Archäologen. von DIRK HUSEMANN Die rätselhafte Kugel aus Metall reichte James Stirton bis zu den Knien. Sie sah zusammengeschmolzen aus. „Was um alles in der Welt ist das?“, fragte sich der australische Farmer. Und wer hatte die Kugel im...

Käfer im Bernstein
Wissenschaft

Bernsteinfunde geben Einblick in die Lebenswelt Gondwanas

In Bernstein eingeschlossene Insekten und Pflanzenteile öffnen ein Fenster in vergangene Zeiten. Die meisten dieser Einschlüsse stammen allerdings von der Nordhalbkugel. Nun haben Forschende auch in Ecuador große Bernsteinvorkommen mit zahlreichen Einschlüssen entdeckt. Erhalten sind verschiedene Insekten sowie Spinnweben. Die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon