Lexikon

Wehrdisziplinarrecht

in der Wehrdisziplinarordnung von 1957 (neu gefasst 2001) niedergelegtes Strafrecht für die Soldaten der Bundeswehr; enthält die Disziplinarmaßnahmen für Verstöße gegen die Dienstpflichten, die Zuständigkeit und das Verfahren ihrer Verhängung. Man unterscheidet: 1. einfache Disziplinarmaßnahmen (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest), die durch Disziplinarvorgesetzte verhängt werden können, und 2. gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts), die nur durch Wehrdienstgerichte verhängt werden können. Auch die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung gehört zum Wehrdisziplinarrecht.
Doktor, Mann, Laptop
Wissenschaft

Diagnose aus der Ferne

Dermatologen sind Vorreiter der Telemedizin – und werden dabei künftig von Künstlicher Intelligenz unterstützt. von FRANK FRICK Hautärzte sind bei der Telemedizin führend: Laut der Analyse des US-amerikanischen Marktforschungsinstituts Goldstein Market Intelligence aus dem letzten Jahr entfallen weltweit rund 30 Prozent aller...

Deepfakes
Wissenschaft

Fakt oder Fiktion?

Immer mehr Fotos und Videoclips werden technisch manipuliert oder durch Künstliche Intelligenz (KI) geschaffen. Das menschliche Auge kann dabei kaum noch Fakten von Fakes unterscheiden. Das fordert die Gesellschaft heraus – und die Forschung obendrein. von TIM SCHRÖDER Als im März 2022 ein Video des ukrainischen Präsidenten...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch