Lexikon
Wehrdisziplinarrecht
in der Wehrdisziplinarordnung von 1957 (neu gefasst 2001) niedergelegtes Strafrecht für die Soldaten der Bundeswehr; enthält die Disziplinarmaßnahmen für Verstöße gegen die Dienstpflichten, die Zuständigkeit und das Verfahren ihrer Verhängung. Man unterscheidet: 1. einfache Disziplinarmaßnahmen (Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest), die durch Disziplinarvorgesetzte verhängt werden können, und 2. gerichtliche Disziplinarmaßnahmen (Gehaltskürzung, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts), die nur durch Wehrdienstgerichte verhängt werden können. Auch die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennung gehört zum Wehrdisziplinarrecht.
Wissenschaft
Wasserstoff wie Erdgas fördern
In Nordfrankreich haben Forscher offenbar etwas gefunden, das es eigentlich nicht geben sollte: große natürliche Wasserstoff-Reservoire unter der Erde. Dieser „weiße“ Wasserstoff könnte die klimaneutrale Zukunft Europas enorm voranbringen. von ULRICH EBERL Lange galt es als gesichertes Wissen: Wasserstoff ist zwar das häufigste...
Wissenschaft
Sind die Gedanken noch frei?
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