Lexikon
Bundesministerium der Verteidigung
Abk. BMVg, 1955 errichtete oberste Bundesbehörde, entstanden nach dem Beitritt der BR Dtschld. zur NATO u. auf der Grundlage der Pariser Verträge vom 23. 10. 1954 aus der Dienststelle des Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen, der sog. Dienststelle Blank. Entspr. der im GG verankerten Forderung nach Unterstellung der Streitkräfte u. der militär. Führung unter die Befehls- u. Kommandogewalt eines dem Parlament verantwortl. zivilen Bundes-Min. (Art. 65a GG) ist die organisator. Gliederung beschaffen. Dem BMVg unterstehen die Kommandobehörden des Territorialheers, die Behörden der Bundeswehrverwaltung in bundeseigener Verwaltung, die Militärseelsorge u. das Wehrdisziplinarrecht. Das BMVg hat ferner die Aufgabe, die Streitkräfte in die NATO weitgehend zu integrieren. Für den Verteidigungsfall geht die Befehls- u. Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). – Österreich: Bundesministerium für Landesverteidigung. – Schweiz: Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz u. Sport.
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