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Wertsicherungsklausel

eine in Form der Währungs-, Sachwert-, Lebenshaltungsindex- oder Goldklausel vereinbarte Absicherung gegen die Entwertung von Geldforderungen, insbesondere bei langfristigen Verträgen (z. B. Anleihen, Darlehen, Hypotheken); heute nur mit Zustimmung der Deutschen Bundesbank zulässig.

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