Lexikon
Zwangsbehandlung
nach § 101 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. 3. 1976, der nach Maßgabe des § 178 des Strafvollzugsgesetzes auch für Untersuchungsgefangene gilt, zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung sowie Ernährung; zulässig bei Lebensgefahr, schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen oder bei Gefahr für die Gesundheit anderer Personen. Die Maßnahmen müssen für die Beteiligten zumutbar und dürfen nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen verbunden sein. Zur Durchführung der Zwangsbehandlung ist die Vollzugsbehörde nicht verpflichtet, solange freie Willensbestimmung des Gefangenen besteht.
Wissenschaft
Schwierige Komplexität
Es gibt Begriffe, die fristen ein schwieriges Dasein in der Biologie. Einer davon ist „Komplexität“. Die Crux fängt schon damit an, wie man die Komplexität von Lebewesen definieren soll. Oder anders gefragt: Anhand welcher Kriterien lassen sich Lebewesen im Grad ihrer Komplexität unterscheiden? Stephanie Keep vom US-...
Wissenschaft
Neue Wege ohne Widerstand
Die Supraleiterforschung macht ihre größten Fortschritte abseits der großen Ankündigungen. So ist es erstmals gelungen, eine supraleitende Diode mit umkehrbarem Vorzeichen zu entwickeln, und exotische Supraleiter lassen sich nun Atom für Atom zusammensetzen. von DIRK EIDEMÜLLER Supraleiter gehören zu den faszinierendsten...
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