Lexikon

Zwangsbehandlung

nach § 101 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. 3. 1976, der nach Maßgabe des § 178 des Strafvollzugsgesetzes auch für Untersuchungsgefangene gilt, zwangsweise medizinische Untersuchung, Behandlung sowie Ernährung; zulässig bei Lebensgefahr, schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Gefangenen oder bei Gefahr für die Gesundheit anderer Personen. Die Maßnahmen müssen für die Beteiligten zumutbar und dürfen nicht mit erheblicher Gefahr für Leben oder Gesundheit des Gefangenen verbunden sein. Zur Durchführung der Zwangsbehandlung ist die Vollzugsbehörde nicht verpflichtet, solange freie Willensbestimmung des Gefangenen besteht.
Silizium, Tandem-Photovoltaik-Modul
Wissenschaft

Kristalle für mehr Sonnenstrom

Die Erforschung von Perowskit-Kristallen bringt nicht nur bessere Solarzellen in greifbare Nähe – sie könnte auch zu neuartigen Leuchtdioden führen. von DIRK EIDEMÜLLER Perowskite gelten schon lange als eine interessante Klasse von Materialien. Die Kristalle, die in der Natur recht häufig als Mineralien vorkommen, weisen aufgrund...

Wissenschaft

Im Wettlauf mit dem Beben

Wann genau ein verheerendes Erdbeben auftritt, kann auch modernste Forschung nicht vorhersagen. Doch mit ausgeklügelter Technik schaffen Wissenschaftler schnelle Frühwarnsysteme, die wichtige Zeit herausholen. von MARTIN ANGLER Island im Mai 2021. Ein Forscherteam aus Zürich versenkt mit einem Schlitten und einer Pistenraupe ein...

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