Gesundheit A-Z

Zwangsbehandlung

ärztliche Behandlung eines Erkrankten gegen seinen Willen im Interesse der Allgemeinheit. Da die Zwangsbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland gegen das Selbstbestimmungsrecht verstößt, ist sie nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Maßnahmen zur Begrenzung von Seuchen und Geschlechtskrankheiten. Dazu gehören die Entnahme von Blutproben, Untersuchung und Therapie sowie die Zwangsernährung laut Strafvollzugsgesetz. Die bei einer Zwangsbehandlung durchgeführten ärztlichen Maßnahmen dürfen nicht mit einer Gefährdung der Gesundheit des Erkrankten verbunden sein.
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Wissenschaft

Flüchtige Dogmen

Warum werden in der Biologie immer wieder Dogmen aufgestellt – und meist auch wieder gebrochen? Schließlich kommt der Begriff „Dogma“ historisch aus Theologie und Philosophie und bezeichnet vornehmlich eine – meist „von oben“ – beschlossene oder gar verordnete grundsätzliche Lehraussage, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich...

Mikroelektronik, Computer, Künstliche Intelligenz, Big Data
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