Gesundheit A-Z
Zwangsbehandlung
ärztliche Behandlung eines Erkrankten gegen seinen Willen im Interesse der Allgemeinheit. Da die Zwangsbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland gegen das Selbstbestimmungsrecht verstößt, ist sie nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Maßnahmen zur Begrenzung von Seuchen und Geschlechtskrankheiten. Dazu gehören die Entnahme von Blutproben, Untersuchung und Therapie sowie die Zwangsernährung laut Strafvollzugsgesetz. Die bei einer Zwangsbehandlung durchgeführten ärztlichen Maßnahmen dürfen nicht mit einer Gefährdung der Gesundheit des Erkrankten verbunden sein.
Wissenschaft
Feuer und Eis auf Europa
Erwärmen die Ausbrüche von Unterwasservulkanen das Tiefenmeer unter dem Eis von Jupiters Riesenmond? Und könnte es dort sogar Leben geben? von THORSTEN DAMBECK In der Kälte des äußeren Sonnensystems kreist eine eisbedeckte Welt, kaum kleiner als der Erdmond: Europa. Den geheimnisvollen Trabanten Jupiters umhüllt eine dünne...
Wissenschaft
Aus Alt mach Neu
Vor zwanzig Jahren tobte eine erbitterte Diskussion um die Evolutionstheorie durch das Internet. Anlass war ein Artikel, den ein Herr Stephen C. Meyer in der Zeitschrift Proceedings of the Biological Society of Washington veröffentlicht hatte. Dessen Titel lautete „The origin of biological information and the higher taxonomic...