Gesundheit A-Z
Zwangsbehandlung
ärztliche Behandlung eines Erkrankten gegen seinen Willen im Interesse der Allgemeinheit. Da die Zwangsbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland gegen das Selbstbestimmungsrecht verstößt, ist sie nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Maßnahmen zur Begrenzung von Seuchen und Geschlechtskrankheiten. Dazu gehören die Entnahme von Blutproben, Untersuchung und Therapie sowie die Zwangsernährung laut Strafvollzugsgesetz. Die bei einer Zwangsbehandlung durchgeführten ärztlichen Maßnahmen dürfen nicht mit einer Gefährdung der Gesundheit des Erkrankten verbunden sein.
Wissenschaft
Egoistische Einzelgänger
Biologen sind den Mechanismen der Entstehung von Krebs seit Jahrzehnten auf der Spur. Sie machen immer mehr Eigenschaften von Tumorzellen dingfest. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Es sei für ihn ein Albtraum, würde man ihn nach einer Definition von Krebs fragen. Kein Geringerer als Rudolf Virchow hat das gesagt – dabei hatte der...
Wissenschaft
Die Geschichte unserer zweiten Haut
Überreste von Werkzeugen, Figurinen oder Statuen, Schmuckstücken, Fasern und Geweben helfen Wissenschaftlern bei der Rekonstruktion der Frühgeschichte menschlicher Bekleidung, auch wenn diese längst zerfallen ist. von BETTINA WURCHE Egal ob Minusgrade herrschen oder nur ein kühler Abendwind weht– in fast allen Regionen der Erde...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Züge der Zukunft
News der Woche 20.09.2024
Alexa hört auf Gefühle
Pfui, das tut man nicht! Oder doch?
Der Ursprung der schweren Elemente
Multitalent Kohlenstoff