Gesundheit A-Z
Zwangsbehandlung
ärztliche Behandlung eines Erkrankten gegen seinen Willen im Interesse der Allgemeinheit. Da die Zwangsbehandlung in der Bundesrepublik Deutschland gegen das Selbstbestimmungsrecht verstößt, ist sie nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen zulässig, z. B. bei Maßnahmen zur Begrenzung von Seuchen und Geschlechtskrankheiten. Dazu gehören die Entnahme von Blutproben, Untersuchung und Therapie sowie die Zwangsernährung laut Strafvollzugsgesetz. Die bei einer Zwangsbehandlung durchgeführten ärztlichen Maßnahmen dürfen nicht mit einer Gefährdung der Gesundheit des Erkrankten verbunden sein.
Wissenschaft
Tanzendes Gold
Licht bringt Elektronen zum Schwingen. Wenn man diesen Effekt geschickt nutzt, könnte das den Wirkungsgrad von Katalysatoren und Solarzellen verbessern – und die Welt dadurch klimafreundlicher machen. von KATJA MARIA ENGEL Normalerweise beschießt Holger Lange seine Proben mit einem Laser. Doch als er sie einmal in einem...
Wissenschaft
Wiederauferstehung der Tiere
Als Mammut und Beutelwolf ausstarben, hinterließen sie Lücken im Ökosystem. Mit moderner Genchirurgie könnten Forscher Nachbildungen erschaffen.
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