Gesundheit A-Z
Behandlungspflicht
Pflicht zur Behandlung bzw. Erstversorgung von Patienten, der Ärzte und sonstige Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterliegen. Die Behandlungspflicht wird durch den Behandlungsvertrag festgelegt, den Arzt und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Vor allem in akuten Fällen darf ein Arzt die Behandlung nicht ablehnen, die auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen kann. Ist die Behandlung von Erkrankungen nachts oder an Feiertagen durch einen Notdienst geregelt, gilt die Behandlungspflicht nicht für den einzelnen Arzt.
Wissenschaft
Der seltsame Ring eines Zwergs
Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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Wissenschaft
Die Entzauberung des Vitruv
Vieles, was wir über römische Baukunst wissen, stammt von Marcus Vitruvius Pollio. Doch nicht alle Theater sind so konstruiert, wie von dem antiken Gelehrten beschrieben, belegen moderne Laserscans. von ROLF HEßBRÜGGE An kaum einem Ort kann man europäische Geschichte so gut begreifen wie im italienischen Volterra: In der rund 2....
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