Gesundheit A-Z

Behandlungspflicht

Pflicht zur Behandlung bzw. Erstversorgung von Patienten, der Ärzte und sonstige Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterliegen. Die Behandlungspflicht wird durch den Behandlungsvertrag festgelegt, den Arzt und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Vor allem in akuten Fällen darf ein Arzt die Behandlung nicht ablehnen, die auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen kann. Ist die Behandlung von Erkrankungen nachts oder an Feiertagen durch einen Notdienst geregelt, gilt die Behandlungspflicht nicht für den einzelnen Arzt.
Foto des Tagliamento in der Friaul-Ebene mit niedrigem Wasserstand
Wissenschaft

Niedrige Flusspegel gefährden Fische(r) im Mittelmeer

Wegen des Klimawandels führen die Flüsse Europas bereits jetzt immer weniger Wasser. Dadurch gelangt auch weniger Süßwassernachschub ins Mittelmeer. Würde sich diese Lage zuspitzen und die Erde weiter erwärmen, hätte das verheerende Folgen für Fische und andere Meereslebewesen sowie deren Ökosysteme, wie nun eine Studie zeigt....

Drei farbige, chemische oder biologische Darstellungen mit roten, grünen, blauen und gelben Bereichen.
Wissenschaft

»Es gibt kein Limit«

Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...

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