Gesundheit A-Z

Behandlungspflicht

Pflicht zur Behandlung bzw. Erstversorgung von Patienten, der Ärzte und sonstige Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterliegen. Die Behandlungspflicht wird durch den Behandlungsvertrag festgelegt, den Arzt und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Vor allem in akuten Fällen darf ein Arzt die Behandlung nicht ablehnen, die auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen kann. Ist die Behandlung von Erkrankungen nachts oder an Feiertagen durch einen Notdienst geregelt, gilt die Behandlungspflicht nicht für den einzelnen Arzt.
Feinstaubalarm
Wissenschaft

Luft nach oben

Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...

Stempel mit umgedrehtem Text neben dem Wort
Wissenschaft

Rätselhafte Träume

Warum wir unsere Träume im Schlaf nicht ausleben und uns später noch nicht einmal an sie erinnern, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Schlafforscher sind sich einig, dass Träume für das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden eines Menschen unentbehrlich sind. Jeder Gesunde träumt, und das jede Nacht, auch wenn er sich am...

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