Gesundheit A-Z
Behandlungspflicht
Pflicht zur Behandlung bzw. Erstversorgung von Patienten, der Ärzte und sonstige Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterliegen. Die Behandlungspflicht wird durch den Behandlungsvertrag festgelegt, den Arzt und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Vor allem in akuten Fällen darf ein Arzt die Behandlung nicht ablehnen, die auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen kann. Ist die Behandlung von Erkrankungen nachts oder an Feiertagen durch einen Notdienst geregelt, gilt die Behandlungspflicht nicht für den einzelnen Arzt.
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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Wissenschaft
KI-Stift könnte Parkinson-Diagnostik verbessern
Parkinson wird oft erst diagnostiziert, wenn die Betroffenen bereits unter deutlichen Symptomen wie Zittern leiden. Die bis dahin entstandenen Schäden im Gehirn lassen sich jedoch nicht wieder rückgängig machen. Um die neurodegenerative Krankheit früher diagnostizieren zu können, haben Forschende nun einen Stift entwickelt, der...