Gesundheit A-Z
Behandlungspflicht
Pflicht zur Behandlung bzw. Erstversorgung von Patienten, der Ärzte und sonstige Berufsgruppen des Gesundheitswesens unterliegen. Die Behandlungspflicht wird durch den Behandlungsvertrag festgelegt, den Arzt und Patient bei Beginn der Behandlung schließen. Vor allem in akuten Fällen darf ein Arzt die Behandlung nicht ablehnen, die auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen kann. Ist die Behandlung von Erkrankungen nachts oder an Feiertagen durch einen Notdienst geregelt, gilt die Behandlungspflicht nicht für den einzelnen Arzt.
Wissenschaft
Bakterien – zum Fressen gern
Ein Protein für den menschlichen Verzehr, für dessen Herstellung mit Bakterien CO2 aus der Atmosphäre gefiltert wird? Das gibt es tatsächlich – und Produkte daraus könnten bald im Supermarkt liegen. von ROLF HEßBRÜGGE Pasi Vainikka ist ein bedächtiger, geradezu stiller Zeitgenosse. Umso mehr lässt folgender Satz aufhorchen, den...
Wissenschaft
Gesunde Berührung
Hautkontakt wirkt sich positiv auf Schmerzleiden, Depressionen und Ängste aus. Die größte Wirkung könnte von Streichelneuronen ausgehen. von SUSANNE DONNER Wenn ihre Enkelkinder zu Besuch kamen, wünschte sich die über 90-jährige Frau immer, dass sie ihr die Haare wuschen. „Und bitte massiert das Shampoo kräftig ein“, bat sie und...
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