Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Geiselhaft
Gei|sel|haft 〈〉
f.
, –
, nur Sg.
1.
Geiselnahme;
jmdn. in G. nehmen
2.
〈übertr.〉
ungewollte Mitverantwortung (einer Person, einer Gruppe, eines Volkes) für eine nicht selbst verschuldete und aus eigenen Kräften nicht zu ändernde Situation;
ein Volk gerät in die G. der politischen Interessen anderer (mächtigerer) Länder

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