Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Geiselhaft

Gei|sel|haft
f.
,
, nur Sg.
1.
Geiselnahme;
jmdn. in G. nehmen
2.
übertr.
ungewollte Mitverantwortung (einer Person, einer Gruppe, eines Volkes) für eine nicht selbst verschuldete und aus eigenen Kräften nicht zu ändernde Situation;
ein Volk gerät in die G. der politischen Interessen anderer (mächtigerer) Länder
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