Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Kasussynkretismus
Ka|sus|syn|kre|tis|mus 〈; Sprachw.〉
m.
, –
, nur Sg.
das Zusammenfallen von mindestens zwei Kasus in einer Form, z. B. „Eimer“ (Nominativ, Dativ, Akkusativ Singular und Nominativ, Genitiv, Akkusativ Plural gleich)
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