Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

mündigsprechen

mụ̈n|dig|spre|chen, <auch> mụ̈n|dig  spre|chen
V.
146, hat mündiggesprochen / mündig gesprochen; mit Akk.
jmdn. m.
amtlich für mündig erklären
,
Mụ̈n|dig|spre|chung
f.
,
, nur Sg.