verknacken
ver|knạ|cken 〈
V.
1, hat verknackt; mit Akk.; ugs.〉jmdn. v.
(wegen eines Vergehens, Verbrechens) verurteilen;
jmdn. wegen Diebstahls v.; man hat ihn zu fünf Jahren (Gefängnis) verknackt
[eigtl.
verknasten
„bestrafen“, zu Knast
]