Lexikon
Beamtendelikte
Amtsdelikte; Straftaten im Amte(§§ 331–358 StGB), Verbrechen und Vergehen, die ein Beamter (im strafrechtlichen Sinn) begeht. Bei den Beamtendelikten begründet (echte Beamtendelikte) oder erschwert (unechte Beamtendelikte) die Beamteneigenschaft des Täters die Strafbarkeit; echte Beamtendelikte sind z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Falschbeurkundung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung; unechte Beamtendelikte sind z. B. Körperverletzung, Verwahrungsbruch im Amt. – In
Österreich:
§§ 302 ff. StGB. – In der Schweiz:
Amtsdelikte, geregelt in Art. 312 ff. StGB.
Wissenschaft
Hinkelstein und Dolmengrab
Was ist eigentlich ein Megalith? Wer begann seine Toten in Hügelgräbern zu bestatten? Und warum gleichen sie sich – unabhängig davon, ob sie in Spanien oder Dänemark stehen? Diesen Fragen geht Teil 1 unserer Reihe über die steinernen Riesen nach. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Mit einem Hinkelstein auf dem Rücken herumspazieren, als...
Wissenschaft
Tobias Erb
(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.
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