Lexikon

Beamtendelikte

Amtsdelikte; Straftaten im Amte
(§§ 331358 StGB), Verbrechen und Vergehen, die ein Beamter (im strafrechtlichen Sinn) begeht. Bei den Beamtendelikten begründet (echte Beamtendelikte) oder erschwert (unechte Beamtendelikte) die Beamteneigenschaft des Täters die Strafbarkeit; echte Beamtendelikte sind z. B. Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Falschbeurkundung, Rechtsbeugung, Aussageerpressung; unechte Beamtendelikte sind z. B. Körperverletzung, Verwahrungsbruch im Amt. In
Österreich:
§§ 302 ff. StGB. In der
Schweiz:
Amtsdelikte, geregelt in Art. 312 ff. StGB.
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(*1979) ist Biochemiker am Max-Planck-Institut für terrestrische Mikrobiologie in Marburg. Mit seiner Forschungsgruppe untersucht er Stoffwechsel-Mechanismen. Der Fokus liegt dabei auf der Umwandlung von Kohlendioxid durch Bakterien, Algen und Pflanzen – und wie sich dieser Prozess synthetisch verbessern lässt.

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