Lexikon

Brennerei

Bezeichnung für ein Unternehmen, das selbst Branntwein (primär) erzeugt. Wenn ausschließlich Branntwein mit oder ohne Zusatz andersartiger Stoffe destilliert wird, spricht man von Destillerie. Brennereien werden eingeteilt in die Klassen der landwirtschaftlichen Brennerei, der Obstbrennerei und der gewerblichen Brennerei. Die landwirtschaftlichen Brennereien dürfen in der Regel nur selbst gewonnene Kartoffeln, Getreide und Hülsenfrüchte verarbeiten. Obstbrennereien verarbeiten Obst und Beeren, Wein und einfuhrfähigen ausländischen Wein mit einem durch Zusatz von Weindestillat verstärkten Alkoholgehalt, Obst- und Beerenweine, Wurzeln. Gewerbliche Brennereien dürfen alle Stoffe verarbeiten, aus denen im Monopolgebiet vor dem 1. 10. 1914 Branntwein gewerblich hergestellt worden ist, einschließlich der Stoffe, die auch von landwirtschaftlichen und Obstbrennereien verwendet werden (Branntweinmonopol).
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