Lexikon

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Abk. BAM, 1954 errichtete u. durch Gesetz über explosionsgefährl. Stoffe vom 25. 8. 1969 legitimierte Bundesoberbehörde (Bundesbehörden) im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft u. Technologie; bis 1987 Bundesanstalt für Materialprüfung; Sitz: Berlin. Hauptaufgaben der BAM sind: Werkstoff- u. Materialprüfung u. -forschung in chem. u. mechan. Hinsicht von Produkten, die einer verbesserten Entwicklung u. Leistungssteigerung der Wirtschaft dienen oder die Schaffung u. Erhaltung volkswirtschaftl. Werte erwarten lassen; Prüfung von Stoffen u. Konstruktionen für die Zulassung explosionsgefährl. Stoffe u. Sprengzubehör.
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