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Fahrlässigkeit

Recht
geringere Form des Verschuldens, bei der der Schuldige den von der Rechtsordnung missbilligten Erfolg seines Handelns zwar nicht gekannt und gewollt hat, aber ihn bei Beachtung der verkehrsüblichen oder zumutbaren Sorgfalt hätte vermeiden können. Unterschieden wird zwischen grober Fahrlässigkeit, leichter Fahrlässigkeit und individueller Fahrlässigkeit.

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