Lexikon

Bankrtt

[
der; italienisch banca rotta, „zerbrochene Bank“
]
Bankerott; Bankerutt; Bankbruch
Insolvenzen von Unternehmen in Deutschland
Insolvenzen in Deutschland
JahrAnzahl
199315 148
199418 837
199522 344
199625 530
199727 485
199827 828
199926 476
200028 235
200132 278
200237 278
200339 320
200439 213
200536 843
200631 300
Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz eines Schuldners. Als strafbarer Bankrott sind nach § 283 und §§ 283ad StGB eine Reihe von Handlungen eines Bankrottschuldners zu ahnden, durch die dieser sein Vermögen (oder Vermögensteile) dem Zugriff seiner Gläubiger zu entziehen sucht. Ähnlich in Österreich § 156 StGB: betrügerische Krida, § 159 StGB: fahrlässige Krida. In der Schweiz ist betrügerischer Bankrott strafbar nach Art. 163, leichtsinniger Bankrott nach Art. 165 StGB.
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