Lexikon
gemeinnützige Wohnungswirtschaft
der durch die Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Abkürzung gem WU) bestimmte Sektor der Wohnungswirtschaft; bis 1990 geregelt im Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) vom 29. 2. 1940 nebst Durchführungsverordnung vom 24. 11. 1969; durch Steuerreformgesetz vom 25. 7. 1988 als Unterscheidung zur freien Wohnungswirtschaft aufgehoben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mussten die im WGG bestimmten Voraussetzungen erfüllen, ihrem Geschäftszweck nach auf den Bau und die Verwaltung von Kleinwohnungen gerichtet sein; sie durften nur sehr beschränkt Gewinne erzielen und Mieten und Erwerbspreise nur nach den Selbstkosten bemessen. Dafür genossen sie erhebliche Steuer- und Gebührenvergünstigungen. Seit 1990 gilt nur noch für das neu geschaffene Rechtsinstitut der Vermietungsgenossenschaft eine Steuerbefreiung.
Wissenschaft
Geerbter Schutz
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Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...