Lexikon
gemeinnützige Wohnungswirtschaft
der durch die Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Abkürzung gem WU) bestimmte Sektor der Wohnungswirtschaft; bis 1990 geregelt im Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) vom 29. 2. 1940 nebst Durchführungsverordnung vom 24. 11. 1969; durch Steuerreformgesetz vom 25. 7. 1988 als Unterscheidung zur freien Wohnungswirtschaft aufgehoben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mussten die im WGG bestimmten Voraussetzungen erfüllen, ihrem Geschäftszweck nach auf den Bau und die Verwaltung von Kleinwohnungen gerichtet sein; sie durften nur sehr beschränkt Gewinne erzielen und Mieten und Erwerbspreise nur nach den Selbstkosten bemessen. Dafür genossen sie erhebliche Steuer- und Gebührenvergünstigungen. Seit 1990 gilt nur noch für das neu geschaffene Rechtsinstitut der Vermietungsgenossenschaft eine Steuerbefreiung.
Wissenschaft
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Seit fast 200 Jahren ist bekannt, dass Sonnenlicht Strom erzeugen kann. Dennoch führte die Photovoltaik lange ein Schattendasein. Erst mit der Energiewende wurde sie populär – und ist heute ein gigantisches Forschungsfeld. von Rainer Kurlemann Als Alexandre Becquerel im Jahr 1839 den photoelektrischen Effekt entdeckte, war die...
Wissenschaft
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Eine enorme Vielfalt winziger Lebewesen reist durch die Atmosphäre, findet neue Lebensräume und produziert dabei Wolken. Von THOMAS ZAUNER Früher Morgen und volle U-Bahn. Ein lautes Niesen von hinten. Schon zucken die übrigen Fahrgäste zusammen. Denn nicht erst seit der COVID-19-Pandemie ist uns allen bekannt, was das bedeutet:...