Lexikon

gemeinnützige Wohnungswirtschaft

der durch die Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Abkürzung gem WU) bestimmte Sektor der Wohnungswirtschaft; bis 1990 geregelt im Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) vom 29. 2. 1940 nebst Durchführungsverordnung vom 24. 11. 1969; durch Steuerreformgesetz vom 25. 7. 1988 als Unterscheidung zur freien Wohnungswirtschaft aufgehoben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mussten die im WGG bestimmten Voraussetzungen erfüllen, ihrem Geschäftszweck nach auf den Bau und die Verwaltung von Kleinwohnungen gerichtet sein; sie durften nur sehr beschränkt Gewinne erzielen und Mieten und Erwerbspreise nur nach den Selbstkosten bemessen. Dafür genossen sie erhebliche Steuer- und Gebührenvergünstigungen. Seit 1990 gilt nur noch für das neu geschaffene Rechtsinstitut der Vermietungsgenossenschaft eine Steuerbefreiung.
Wissenschaft

Tierische Ärzte

Menschenaffen fressen bestimmte Pflanzen, um sich zu heilen. Sie nutzen die Arzneien aus der Natur aber auch äußerlich – bei sich selbst und ihren Artgenossen. von TIM SCHRÖDER Dass Eltern ihre Kinder trösten und verarzten, wenn sich die Kleinen geschnitten oder die Haut aufgerissen haben, ist selbstverständlich: ein buntes...

Stempel mit umgedrehtem Text und blauer Markierung, daneben schwarzer Stempel mit aufgedrucktem Text.
Wissenschaft

Wenn Fingergelenke Krach machen

Was es mit dem Knacken in den Gelenken auf sich hat und ob es schädlich ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Manche tun es aus Nervosität, andere erfreuen sich an dem befreienden Gefühl, wenn die Spannung im Gelenk plötzlich mit deutlichem Knacken nachlässt, und wieder andere wollen mit dem Geräusch offenbar vor allem ihre...

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