Lexikon
gemeinnützige Wohnungswirtschaft
der durch die Tätigkeit der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (Abkürzung gem WU) bestimmte Sektor der Wohnungswirtschaft; bis 1990 geregelt im Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) vom 29. 2. 1940 nebst Durchführungsverordnung vom 24. 11. 1969; durch Steuerreformgesetz vom 25. 7. 1988 als Unterscheidung zur freien Wohnungswirtschaft aufgehoben. Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen mussten die im WGG bestimmten Voraussetzungen erfüllen, ihrem Geschäftszweck nach auf den Bau und die Verwaltung von Kleinwohnungen gerichtet sein; sie durften nur sehr beschränkt Gewinne erzielen und Mieten und Erwerbspreise nur nach den Selbstkosten bemessen. Dafür genossen sie erhebliche Steuer- und Gebührenvergünstigungen. Seit 1990 gilt nur noch für das neu geschaffene Rechtsinstitut der Vermietungsgenossenschaft eine Steuerbefreiung.
Wissenschaft
Per Anhalter durch den Ozean
Viele Meeresbewohner beherbergen einen Mikrokosmos aus Bakterien und anderen Kleinstlebewesen. Mikrobiologische Untersuchungen helfen, ihn zu erkunden. von BETTINA WURCHE Seekühe, Meeresschildkröten und sogar die kleinen Krill-Krebse haben auf ihren Reisen blinde Passagiere an Bord: Ihre Körperoberfläche sondert im Wasser einen...
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...