Lexikon

Radrennbahn

zur Ausübung des Radrennsports dienende geschlossene Anlage mit zwei Geraden und zwei Kurven. Die Länge einer Radrennbahn soll bei Sommerbahnen (im Freien) für internationale Meisterschaften 285 oder 333 m (für übrige Wettbewerbe auch bis 500 m) betragen, bei Hallenbahnen mindestens 150 m; die Breite 510 m, die Kurvenüberhöhung 840°.
Auf Radrennbahnen werden Sprinter-, Verfolgungs-, Steher- und Sechstagerennen ausgetragen. Die erste Hallenradrennbahn wurde 1869 in London, die erste deutsche Radrennbahn 1880 in München fertig gestellt. Der Verband Deutscher Radrennveranstalter, Abkürzung VDR, wurde 1950 gegründet und hat seinen Sitz in München. Sportverbände.
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Sadt, Rohstoffe, Gebäude
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