Lexikon

Dienstleistungsfreiheit

Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 4955 EG-Vertrag; unter Dienstleistung ist eine selbstständige und entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, bei der entweder der Erbringer, der Empfänger oder die Dienstleistung selbst eine EU-Binnengrenze überschreitet; jede Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist verboten, außer sie ist nach Maßgabe des EG-Vertrags gerechtfertigt und verhältnismäßig; keine Anwendung findet sie im Bereich der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Foto von dem Sensor am Oberarm einer Testperson
Wissenschaft

Tragbarer Sensor überwacht Flüssigkeitshaushalt

Damit unser Körper optimal funktioniert, braucht er ausreichend Flüssigkeit. Ein neues Gerät könnte uns künftig mitteilen, wann wir etwas trinken sollten. Der tragbare Sensor überwacht den Flüssigkeitshaushalt im Oberarm in Echtzeit und zeigt an, wenn der Körper dehydriert. Das könnte für normale Menschen im Alltag ebenso...

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Wissenschaft

Kernkraft, Kernkraft überall

Ich rede gerne und oft über Kernkraft. Neu ist, dass die Leute mir dabei zuhören. Kernkraft ist kein Tabuthema mehr, selbst in Deutschland nicht. Das erste Kernkraftwerk wurde 1954 in der damaligen Sowjetunion in Betrieb genommen. In den folgenden 50 Jahren nahm die durch Kernkraftwerke produzierte Energie weltweit stetig zu....

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