Lexikon

Ehegattenbesteuerung

Besteuerung der Einkünfte von Ehegatten in der Einkommensteuer. Die Ehegattenbesteuerung unterscheidet zwischen Zusammenveranlagung und getrennter Veranlagung, zwischen denen die Ehepartner wählen können, sofern beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorlagen bzw. während dieses Zeitraums eingetreten sind. Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet; die Einkommensteuer beträgt das Zweifache der Einkommensteuer auf die Hälfte des zusammengerechneten Betrages (Splitting). Bei getrennter Veranlagung werden jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet und getrennt besteuert. In Österreich werden Ehegatten seit 1. 1. 1973 zur Einkommensteuer getrennt veranlagt. Ehegattenbesteuerung erfolgt jedoch bei der Vermögensteuer. Schweiz: gemeinsame Veranlagung der Ehegatten; in vielen Kantonen Bemühungen, Verheiratete und Ledige gleich zu behandeln.
Herz, Kreislauf
Wissenschaft

Herzenssache

Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...

Oligodendrozyt
Wissenschaft

Wie Stützzellen im Gehirn Alzheimer fördern

Bei der Alzheimer-Demenz lagern sich im Gehirn Plaques aus fehlgefalteten Amyloid-Beta-Proteinen ab. Eine Studie zeigt nun, dass das schädliche Protein nicht nur von Nervenzellen produziert wird, sondern auch von sogenannten Oligodendrozyten, die zum Stützgewebe im Gehirn gehören. In Versuchen mit Mäusen genügte eine selektive...

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