Lexikon
Ehreneintritt
im Wechselrecht Eintreten für den Not leidenden Wechsel, um einen Rückgriff mangels Annahme oder mangels Zahlung zu vermeiden. Unterschieden werden Ehrenannahme (Art. 56 ff.) und Ehrenzahlung (Art. 59 ff. Wechselgesetz).
Wissenschaft
Herzenssache
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems können lebensbedrohlich sein. Doch die Herzmedizin hat in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Das Herz schlägt zwei Zentimeter unter der Haut, leicht nach links versetzt hinter dem Brustbein zwischen der zweiten bis fünften Rippe. Es...
Wissenschaft
Rechnen wie das Gehirn
Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...