Lexikon
Feuerversicherung
eine Versicherung, die als Mobiliarversicherung (z. B. Hausrat), Immobiliarversicherung (Gebäude), Versicherung für Industrie und Großgewerbe sowie landwirtschaftliche Versicherung betrieben wird; gewährt Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosionen aller Art, außer durch Atomenergie sowie durch Absturz und Anprall von Luftfahrzeugen. Kriegsschäden, Schäden aufgrund von inneren Unruhen und Erdbeben sowie Sengschäden, die nicht durch Brand entstanden sind, und Schäden, die entstehen, weil die versicherten Sachen einem Feuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden, sind nicht versichert.
Wissenschaft
News der Woche 25.07.2025
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Bei der Wasserkraft den Bogen raus
Mehr Strom aus Wasserkraft: Unter anderem damit will die Schweiz die Klimaneutralität erreichen. Bestehende Staumauern sollen dazu ausgebaut, neue Mauern hochgezogen werden. Dafür nutzen die Ingenieure aufwendige Techniken. von CHRISTIAN BERNHART Staumauern sind imposante, aus Beton gegossene Bauwerke, die Täler überspannen und...