Lexikon

öffentlich-rechtliche Versicherung

ein Teil der Individualversicherung; von Unternehmen betrieben, die von Ländern oder Gemeinden gegründet und verwaltet sind; öffentlich-rechtliche Versicherungen waren die ersten Träger der Feuerversicherung in Deutschland. Es gibt drei Formen: 1. Zwangsanstalten: Das Versicherungsverhältnis entsteht unmittelbar kraft Gesetzes, so z. B. in Hamburg zugunsten der Hamburger Feuerkasse, die mit dem Gründungsjahr 1676 das älteste noch bestehende deutsche Versicherungsunternehmen ist. 2. Monopolanstalten ohne Zwangsrecht: Zwar steht es frei, zu versichern, aber es kann nur bei der Monopolanstalt geschehen. 3. Wettbewerbsanstalten genießen keine Vorrechte und stehen mit der Privatversicherung im freien Wettbewerb.
Die Rechte der Zwangs- und Monopolanstalten erstrecken sich nur auf die Gebäudefeuerversicherung. Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten genießen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber Privatunternehmen gewisse Vorrechte, unterliegen in fachlicher Hinsicht aber der Staatsaufsicht.
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Wissenschaft

Wie hoch ist die Klimasensitivität?

Klimawissenschaftler streiten sich über eine Zahl. Eine einzige Zahl namens Klimasensitivität. Und nein, das ist kein Maß dafür, wie empfindlich einige Menschen reagieren, wenn ihnen „schon wieder ein blöder Artikel zum Klimawandel“ vorgesetzt wird. Sondern die Klimasensitivität beschreibt eine Eigenschaft jener Computermodelle,...

Wissenschaft

Wann Dinos warmblütig wurden

Auch einige Vertreter der Dinosaurier konnten wohl schon ihre Körpertemperatur regulieren und vererbten diese Fähigkeit an die Vögel. Wann es zu dieser bahnbrechenden Entwicklung gekommen sein könnte, beleuchtet nun eine Studie. Demnach könnten zwei Gruppen der Dinosaurier vor etwa 180 Millionen Jahren die Warmblütigkeit...

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