Lexikon

öffentlich-rechtliche Versicherung

ein Teil der Individualversicherung; von Unternehmen betrieben, die von Ländern oder Gemeinden gegründet und verwaltet sind; öffentlich-rechtliche Versicherungen waren die ersten Träger der Feuerversicherung in Deutschland. Es gibt drei Formen: 1. Zwangsanstalten: Das Versicherungsverhältnis entsteht unmittelbar kraft Gesetzes, so z. B. in Hamburg zugunsten der Hamburger Feuerkasse, die mit dem Gründungsjahr 1676 das älteste noch bestehende deutsche Versicherungsunternehmen ist. 2. Monopolanstalten ohne Zwangsrecht: Zwar steht es frei, zu versichern, aber es kann nur bei der Monopolanstalt geschehen. 3. Wettbewerbsanstalten genießen keine Vorrechte und stehen mit der Privatversicherung im freien Wettbewerb.
Die Rechte der Zwangs- und Monopolanstalten erstrecken sich nur auf die Gebäudefeuerversicherung. Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten genießen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gegenüber Privatunternehmen gewisse Vorrechte, unterliegen in fachlicher Hinsicht aber der Staatsaufsicht.
xxx_I_201907170091365_1.jpg
Wissenschaft

Medizin nach Maß

Medikamente, die genau auf den Patienten und seine Erkrankung zugeschnitten sind: Was vor gut zehn Jahren eine Utopie war, beginnt sich heute zu etablieren – und wird die Medizin von morgen prägen. von CHRISTIAN JUNG Jedes Jahr erkrankt eine halbe Million Menschen hierzulande an Krebs. Etwa acht Millionen Diabetiker leben in...

Sternbild
Wissenschaft

Superwinde und Sternen-Recycling

Die Untersuchung eines seltenen Planetarischen Nebels gibt Aufschluss über den Massenverlust von Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Der Sternenhimmel erscheint uns unveränderlich. Doch im kosmischen Maßstab wandelt er sich mitunter rasant. Sterne entstehen, wenn sich interstellare Materie verdichtet. Und sie vergehen, wenn sie entweder...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon