Lexikon
Gehorsamsverweigerung
Straftatbestand des Wehrstrafrechts (§ 20 WStG): das über den bloßen Ungehorsam hinausgehende Nichtbefolgen eines Befehls durch Auflehnen in Wort oder Tat oder durch Beharren auf dem Ungehorsam trotz Wiederholung des Befehls.
Wissenschaft
Heiße Spuren
Materialien, die zugleich fest und flüssig sein können, überraschend heilsame Protein-Moleküle – und vielleicht auch Supraleiter, die elektrischen Strom bei Raumtemperatur verlustfrei leiten: Erkenntnisse aus Quantensimulationen bringen Bewegung in viele Bereiche der Forschung. von RALF BUTSCHER Fest, flüssig und gasförmig: Das...
Wissenschaft
Gebäude vom Band
Standardisierung und Digitalisierung stellen die Bauwirtschaft auf den Kopf.
Der Beitrag Gebäude vom Band erschien zuerst auf wissenschaft.de.