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Gerichtsstand

im Prozessrecht der Ort der gerichtlichen Zuständigkeit. Im Zivilprozess ist allgemeiner Gerichtsstand der des Wohnsitzes oder Aufenthalts des Beklagten; als besonderer Gerichtsstand kommt vor allem der Gerichtsstand der belegenen Sache bei Streit über dingliche Rechte, der Gerichtsstand des Tatorts bei unerlaubter Handlung, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts und der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand in Frage. Im Strafprozess stehen der Gerichtsstand des Tatorts, des Wohnsitzes und der (behördlichen) Verwahrung (des Angeschuldigten) im Vordergrund.

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