Lexikon
Gerichtsstand
im Prozessrecht der Ort der gerichtlichen Zuständigkeit. Im Zivilprozess ist allgemeiner Gerichtsstand der des Wohnsitzes oder Aufenthalts des Beklagten; als besonderer Gerichtsstand kommt vor allem der Gerichtsstand der belegenen Sache bei Streit über dingliche Rechte, der Gerichtsstand des Tatorts bei unerlaubter Handlung, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts und der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand in Frage. Im Strafprozess stehen der Gerichtsstand des Tatorts, des Wohnsitzes und der (behördlichen) Verwahrung (des Angeschuldigten) im Vordergrund.
Wissenschaft
News der Woche 06.09.2024
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Gentherapie gegen Krebs
Mit maßgeschneiderten Abwehrzellen lassen sich Blutkrebs und möglicherweise künftig auch andere Krebsarten bekämpfen. von Gerlinde Felix Emily Whitehead hatte Glück im Unglück: Zwar gehörte sie zu den 5 von 100000 Kindern unter sechs Jahren, die pro Jahr an einer akuten lymphatischen Leukämie erkranken. Und ihr half die übliche...