Lexikon
Gerichtsstand
im Prozessrecht der Ort der gerichtlichen Zuständigkeit. Im Zivilprozess ist allgemeiner Gerichtsstand der des Wohnsitzes oder Aufenthalts des Beklagten; als besonderer Gerichtsstand kommt vor allem der Gerichtsstand der belegenen Sache bei Streit über dingliche Rechte, der Gerichtsstand des Tatorts bei unerlaubter Handlung, der Gerichtsstand des Erfüllungsorts und der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand in Frage. Im Strafprozess stehen der Gerichtsstand des Tatorts, des Wohnsitzes und der (behördlichen) Verwahrung (des Angeschuldigten) im Vordergrund.
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...
Wissenschaft
Kreisverkehr
Blut spielt in vielen Mythen und Märchen der Menschen eine große Rolle. „Ruckedigu, Blut ist im Schuh“, gurren die Tauben in Aschenputtel, die Goldmarie muss in den Brunnen hinuntersteigen, um die blutige Spule zu waschen und findet sich als Leibeigene bei Frau Holle wieder, und bei der christlichen Wandlung wird aus dem Messwein...