Lexikon

Kalmnieneid

[
lateinisch
]
Eid der Prozessparteien in Zivil- und Strafprozessen, in dem sie schwören, den Prozess nicht böswillig zu führen. Im römischen Prozessrecht zwingend vorgeschrieben; in Deutschland im Reichskammergerichtsprozess seit dem 16. Jahrhundert.
Spritze, Tier, Medikamente
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KI-Modelle
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