Lexikon
Notdienst
die Mithilfe der Bürger zur Beseitigung oder Vermeidung öffentlicher Notstände (Naturkatastrophen, Unruhen). Nach Art. 12 Abs. 2 GG darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Derartige Ausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz, im Zivildienstgesetz und im Rahmen der Notstandsgesetze für den Spannungs- und Verteidigungsfall in Art. 12 a GG und – subsidiär gegenüber der Freiwilligkeit – im Arbeitssicherstellungsgesetz vorgesehen.
Wissenschaft
„Die Gefahren gehen vor allem von uns Menschen aus“
Der Soziologe Andreas Anton über die Notwendigkeit, sich auf den Kontakt mit Außerirdischen vorzubereiten. Das Gespräch führte RÜDIGER VAAS Herr Dr. Anton, ist Exosoziologie nicht Eskapismus angesichts von Kriegen oder Klimakatastrophen? Das eine schließt das andere natürlich nicht aus. Die großen Probleme der Welt sollten uns...
Wissenschaft
Überraschend “frühreife” Galaxie entdeckt
Video: Virtuelle Reise zu der Rekord-weit entfernten Scheibengalaxie REBELS-25. © ESO/L. Calçada/N. Risinger (skysurvey.org)/Dark Energy Survey/J. Dunlop et al. Ack.: CASU, CALET/ALMA (ESO/NAOJ/NRAO)/L. Rowland et al. Music: Astral Electronic Schon 700 Millionen Jahre nach dem Urknall hat sie ähnliche Merkmale wie unsere...
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