Lexikon

Notdienst

die Mithilfe der Bürger zur Beseitigung oder Vermeidung öffentlicher Notstände (Naturkatastrophen, Unruhen). Nach Art. 12 Abs. 2 GG darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Derartige Ausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz, im Zivildienstgesetz und im Rahmen der Notstandsgesetze für den Spannungs- und Verteidigungsfall in Art. 12 a GG und subsidiär gegenüber der Freiwilligkeit im Arbeitssicherstellungsgesetz vorgesehen.
Foto von der Blüte einer Vanillepflanze und einer Biene
Wissenschaft

Wie der Klimawandel wilde Vanille-Pflanzen bedroht

Die Erderwärmung sorgt für veränderte Temperaturen und Niederschläge in Ökosystemen. Das verändert auch die Lebensräume der wilden Vanillepflanzen sowie ihrer bestäubenden Insekten und treibt diese auseinander, zeigt eine Studie. Weil sich die Lebensräume künftig kaum noch überlappen werden, könnten die Pflanzen sogar aussterben...

Wissenschaft

Heureka auf Helgoland

Wie die moderne Quantenmechanik entstand. von RÜDIGER VAAS Im Juni des Jahres 1925 gelang hier auf Helgoland dem 23-jährigen Werner Heisenberg der Durchbruch in der Formulierung der Quantenmechanik, der grundlegenden Theorie der Naturgesetze im atomaren Bereich, die das menschliche Denken weit über die Physik hinaus tiefgreifend...

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