Lexikon

Notdienst

die Mithilfe der Bürger zur Beseitigung oder Vermeidung öffentlicher Notstände (Naturkatastrophen, Unruhen). Nach Art. 12 Abs. 2 GG darf niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Derartige Ausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz, im Zivildienstgesetz und im Rahmen der Notstandsgesetze für den Spannungs- und Verteidigungsfall in Art. 12 a GG und subsidiär gegenüber der Freiwilligkeit im Arbeitssicherstellungsgesetz vorgesehen.
Covid, Longcovid
Wissenschaft

Genesen, aber nicht gesund

Die Spätfolgen einer Corona-Infektion sind vielfältig. Das erschwert Forschung und Behandlung.

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Der Bucklige Tiefsee-Anglerfisch (Melanocetus johnsonii) lebt in mehr als 300 Metern Tiefe. Nur die Weibchen erreichen eine stattliche Größe, die Männchen werden nur wenige Zentimeter lang.
Wissenschaft

Geschöpfe der Tiefe

Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE   Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...

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