Lexikon
Organisatiọnszwang
die auf Gesetz oder behördlicher Anordnung beruhende Pflicht, einer Organisation, besonders einem Verband, beizutreten oder Mitglied kraft Gesetzes zu sein, z. B. bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften. Der Organisationszwang kann durch den Verband selbst ausgeübt werden, um Außenstehende zum Beitritt zu veranlassen (äußerer Organisationszwang) oder Mitglieder am Austritt zu hindern sowie zur Erfüllung ihrer Pflichten zu zwingen (innerer Organisationszwang).
Wissenschaft
Fenster: Neues Scheibenmaterial verhindert Wärmeverlust
Durch Gebäudefenster geht viel Wärme verloren. Wissenschaftler haben nun ein neuartiges Hydrogel-Material entwickelt, das zur Herstellung von besser isolierenden Fenstern verwendet werden könnte. Das Silikon-Material ist dank seines Aufbaus aus vernetzten Nanoröhrchen ultratransparent und zugleich hochisolierend, was den...
Wissenschaft
Schrödingers gespenstische Katze
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