Lexikon
Parlamẹntsnötigung
Ausübung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, gegen die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder gegen die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes mit dem Zweck, sie zu zwingen, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben; die Parlamentsnötigung ist strafbar nach § 105 StGB.
Wissenschaft
Quanten-Diamanten
Sogenannte Fehlstellenzentren in Diamanten brillieren mit vielen vorteilhaften Eigenschaften. Das macht sie begehrt für den Einsatz in Quantencomputern, Quantennetzwerken und Quantensensorik. von DIRK EIDEMÜLLER Diamanten glänzen nicht nur in der Auslage beim Juwelier, auch in der Forschung machen sie eine gute Figur. Ihre...
Wissenschaft
Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht
Der Ozean um die Antarktis ist eine wichtige Senke für Kohlendioxid. Neue Messungen zeigen nun, dass er wahrscheinlich sogar noch größere Mengen des Treibhausgases speichert als bisher angenommen. Während frühere Angaben üblicherweise auf indirekten Schätzungen beruhten, haben Forschende nun den CO2-Austausch zwischen Luft und...