Lexikon

Parlamntsnötigung

Ausübung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, gegen die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder gegen die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes mit dem Zweck, sie zu zwingen, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben; die Parlamentsnötigung ist strafbar nach § 105 StGB.
Laserstrahl
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Quanten-Diamanten

Sogenannte Fehlstellenzentren in Diamanten brillieren mit vielen vorteilhaften Eigenschaften. Das macht sie begehrt für den Einsatz in Quantencomputern, Quantennetzwerken und Quantensensorik. von DIRK EIDEMÜLLER Diamanten glänzen nicht nur in der Auslage beim Juwelier, auch in der Forschung machen sie eine gute Figur. Ihre...

CO2-Messung im Südpolarmeer
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Südlicher Ozean nimmt mehr CO2 auf als gedacht

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