Lexikon
Parlamẹntsnötigung
Ausübung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt gegen ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse, gegen die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder gegen die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes mit dem Zweck, sie zu zwingen, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben; die Parlamentsnötigung ist strafbar nach § 105 StGB.
Wissenschaft
Eltern haben doch Lieblingskinder
Eltern sagen oft, dass sie alle Kinder gleich liebhaben und keines bevorzugen. Eine Meta-Studie legt nun das Gegenteil nahe. Berichte von fast 20.000 Personen deuten darauf hin, dass bestimmte Eigenschaften der Kinder eine elterliche Bevorzugung wahrscheinlicher machen. Demnach neigen Eltern dazu, Töchter gegenüber Söhnen zu...
Wissenschaft
Wärme aus Wasser
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