Lexikon
Peering
[
ˈpi:riŋ; das
]Bezeichnung für das Zusammenschalten zweier Teilnetze im Internet ohne gegenseitige Gebührenverrechnung der Netzbetreiber untereinander. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass die Verkehrsströme von einem Netz zum anderen in etwa gleichgewichtig sind. Mit Peering-Point wird der geographische Ort bezeichnet, an dem der Netzübergang stattfindet. In einem Peering-Abkommen werden die rechtlichen Modaliäten des Peerings erfasst. Hierzu gehören z. B. das geschätzte Verkehrsaufkommen, die Verteilung der Kosten für den Aufbau und den Unterhalt des Peering-Points sowie das Vorgehen bei technischen Defekten.
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