Lexikon
Pressegeheimnis
Redaktionsgeheimnisvielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
Wissenschaft
Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...
Wissenschaft
Der Weg des Wassers
Vor etwa 100 Jahren, als sich die meisten Physiker um die damals neue Quantenmechanik der Atome kümmerten und mit ihr verstehen wollten, was die Welt im Innersten zusammenhält, nahm Albert Einstein eine Auszeit von diesen Arbeiten, um in der Preußischen Akademie seine Überlegungen über „Die Ursache der Mäanderbildung der...