Lexikon

Pressegeheimnis

Redaktionsgeheimnis
vielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
Wissenschaft

Archäologe aus Leidenschaft

Vor 200 Jahren wurde Heinrich Schliemann geboren. Als Kaufmann wurde er reich, als Entdecker Trojas berühmt. Durch seine Grabungen wurde er zum Pionier der Prähistorischen Archäologie. von LEONI HELLMAYR Manch ein Entdecker gerät nach dem Tod in Vergessenheit. Nicht so Heinrich Schliemann: Seit er bei Grabungen auf dem...

Schwarzfußiltisse
Wissenschaft

Klonen für den Arterhalt

Im Kampf um das Überleben der vom Aussterben bedrohten Schwarzfußiltisse haben US-amerikanische Genetiker wichtige Durchbrüche erzielt. Ein Modell – auch für andere Arten? von ROMAN GOERGEN Die beiden neugeborenen Iltisse, die in den Schlagzeilen stehen, könnten auf den ersten Blick auch nur gewöhnliche Hausfrettchen sein. Doch...

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