Lexikon
Pressegeheimnis
Redaktionsgeheimnisvielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
Wissenschaft
Leben in der Höllenwelt?
Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...
Wissenschaft
Umleitung für Licht und Lärm
Tarnkappen und Tarnmäntel gehören eigentlich ins Reich von Märchen und Science-Fiction-Geschichten. Doch mit sogenannten Metamaterialien lassen sie sich tatsächlich realisieren. Und die künstlich geschaffenen Werkstoffe ermöglichen noch mehr bizarre Effekte. von REINHARD BREUER Der Begriff „meta“ ist griechisch und bedeutet „...
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