Lexikon
Pressegeheimnis
Redaktionsgeheimnisvielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
Wissenschaft
„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig
Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...
Wissenschaft
Begierig nach Lithium
Der Trend zur Elektromobilität lässt den Bedarf an manchen Rohstoffen kräftig steigen – vor allem an Lithium. Bislang wird das Metall nur in wenigen Regionen der Welt gefördert. Doch künftig könnte es auch aus heimischen Quellen kommen. von JAN BERNDORFF Im Licht der Taschenlampe funkeln rundherum die steinernen Wände. Was da...
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