Lexikon

Pressegeheimnis

Redaktionsgeheimnis
vielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
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Wissenschaft

Das vernetzte Gehirn

Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...

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Wissenschaft

The winner takes it all

Völlig überraschend gewann 2001 der Kroate Goran Ivanisevic das bedeutendste Tennisturnier der Welt: die Wimbledon Championships in London. Eigentlich galt Ivanisevic damals als abgeschrieben. Zwar hatte er in den Jahren 1992, 1994 und 1998 dreimal das Wimbledon-Finale erreicht, konnte danach aber kaum noch nennenswerte Erfolge...

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