Lexikon
Pressegeheimnis
Redaktionsgeheimnisvielfach gebrauchte Bezeichnung für das in § 53, Nr. 5, 6, StPO gewährte begrenzte Zeugnisverweigerungsrecht für Redakteure, Verleger, Herausgeber, Drucker, Intendanten, Sendeleiter und Rundfunkjournalisten über die Person des Verfassers, Einsenders oder Gewährsmanns einer Veröffentlichung, sofern der zuständige Redakteur wegen dieser Veröffentlichung bestraft ist oder werden kann. Bei Veröffentlichungen nicht strafbaren Inhalts gilt das Recht der Zeugnisverweigerung nicht.
Wissenschaft
Behandlung im Blindflug
Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...
Wissenschaft
„Spider-Man-Technologie“ entwickelt
Das Fantasy-inspirierte Verfahren zeigt Anwendungspotenzial. © Marco Lo Presti, Tufts University Er kann klebrige Spinnen-Fäden aus seinem Handgelenk abfeuern: Der Comic-Held Spider-Man hat Forschende zur Entwicklung einer raffinierten Technologie inspiriert. Dabei wird ein Strahl aus flüssiger Seide aus einer Düse abgeschossen,...
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