Lexikon
Rentenschuld
Abart der Grundschuld; ein Grundpfandrecht, durch das ein Grundstück in der Weise belastet wird, dass aus ihm zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Die Rentenschuld wird ins Grundbuch eingetragen; sie ist unkündbar, aber ablösbar (§§ 1199 ff. BGB). – Das österreichische und das schweizerische Recht kennen den Begriff Rentenschuld nicht.
Wissenschaft
Die Geschichte unserer zweiten Haut
Überreste von Werkzeugen, Figurinen oder Statuen, Schmuckstücken, Fasern und Geweben helfen Wissenschaftlern bei der Rekonstruktion der Frühgeschichte menschlicher Bekleidung, auch wenn diese längst zerfallen ist. von BETTINA WURCHE Egal ob Minusgrade herrschen oder nur ein kühler Abendwind weht– in fast allen Regionen der Erde...
Wissenschaft
Ferne Welten aus der Vogelperspektive
Ingenuity, der erste Helikopter auf dem Mars, hat gut 1.000 Tage lang die Erforschung des Planeten beflügelt. Auch andernorts im Sonnensystem wird der Flugverkehr zunehmen. von THORSTEN DAMBECK Es klang wie eine Todesanzeige, als das Wissenschaftsmagazin nature seinen Lesern im Februar 2024 mitteilte: „Ingenuity, das erste Gerät...