Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Frühe Diagnose
Neue Biomarker helfen, allererste Warnsignale der Parkinsonerkrankung zu erkennen, noch bevor die typischen motorischen Symptome zur Diagnose führen. von CHRISTIAN JUNG Nach wie vor weiß man bei Morbus Parkinson nicht, wie lange die Erkrankung im Körper unbemerkt Anlauf nimmt, bevor sie sichtbar und vor allem bis sie korrekt...
Wissenschaft
Das Dunkle nach der Aufklärung
Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...