Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Erdrotation mit Quantenverschränkung gemessen
Mit Hilfe verschränkter Quantenteilchen haben Forschende den Einfluss der Erdrotation gemessen. Damit bauen sie eine Brücke zwischen der Quantenmechanik und Einsteins allgemeiner Relativitätstheorie. Für ihr Experiment nutzten die Forschenden den sogenannten Sagnac-Effekt aus. Dieser führt dazu, dass die Rotation der Erde die...
Wissenschaft
Wie viel Energie die Fortpflanzung kostet
Während der Schwangerschaft verbraucht die werdende Mutter mehr Energie. Ein Teil dieser Energie fließt direkt in den ungeborenen Nachwuchs und ermöglicht dessen Wachstum. Doch zusätzlich hat die Mutter auch indirekte Kosten: Ihr Stoffwechsel erhöht sich, sie bildet energieintensive Strukturen wie die Plazenta und muss überdies...