Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Kosmische Kollision
Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...
Wissenschaft
Recyceln statt verbrennen
In ausgedienten Rotorblätter von Windrädern stecken etliche Materialien, die sich noch nutzen lassen. Bisher fehlten dazu die Techniken, jetzt gibt es vielversprechende Ansätze. von ANDREA HOFERICHTER Wie ein gestrandeter Wal liegt das 80 Meter lange Rotorblatt auf dem Betonpflaster des Bremerhavener Gewerbegebiets, kurz hinterm...
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