Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Gegen die Einbahnstraße
Keine Stadt ohne Sackgassen und Einbahnstraßen. Auch von der Evolution dachte man lange, dass sie viele Organismenlinien in Sackgassen und Einbahnstraßen geschickt habe. Tatsächlich scheint das jedoch viel weniger oft der Fall gewesen zu sein, als bislang vermutet. Über die „evolutionären Sackgassen“ des belgischen Paläontologen...
Wissenschaft
„Punk“ und „Emo“ verändern die Weichtier-Geschichte
Frühe Weichtiere galten bislang als anatomisch eher simpel strukturiert, doch zwei neue Fossilienfunde aus England stellen diese Vorstellung nun in Frage. Bei den 430 Millionen Jahre alten Urzeit-Mollusken handelt es sich um Wesen, die einer Mischung aus Schnecken und Würmern ähnelten und deren Panzer mit markanten Stacheln...