Lexikon
Scheinselbständigkeit
eine freiberufliche Tätigkeit, die ihrem Charakter nach einem Angestelltenverhältnis entspricht. Nach dem zum 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Scheinselbstständigkeit unterscheiden Krankenkassen – bei Betriebsprüfung die Rentenanstalt –, ob jemand als Arbeitnehmer beschäftigt ist und damit unter dem Schutz der Sozialversicherung steht oder ob er „freier Mitarbeiter“ ist. Für Scheinselbständigkeit sprechen z. B.: Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, Einbeziehung in den betrieblichen Ablauf, fehlendes Unternehmerrisiko, Anspruch auf Urlaub u. a.
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...
Wissenschaft
Gefangen im Netzwerk
Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...