Lexikon
Selbstkontrahieren
Vertragsabschluss des Vertreters mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten; erlaubt nur bei Gestattung oder wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht (§ 181 BGB), z. B. bei Übereignung einer Sache in Erfüllung eines Schenkungsversprechens vom Vater an sein Kind. Vertretung.
Wissenschaft
Ultraharte Weichtier-Zähne
Sie sind härter als Stahl, widerstandsfähig gegen Abnutzung und wachsen alle paar Tage nach: Diese Eigenschaften machen die Zähne der Käferschnecke nicht nur für die Biologie, sondern auch für die Materialforschung interessant. Eine Studie hat nun aufgedeckt, wie die Meeresweichtiere ihre Zähne mit Hilfe spezialisierter Proteine...
Wissenschaft
Das Salz des Meeres
Meer und Salz gehören untrennbar zusammen – zumindest als Begriffe. Doch die Natur und der Mensch fanden Wege, das „weiße Gold“ vom Wasser zu trennen. Von ROLF HEßBRÜGGE Hallstatt im Salzkammergut: Die österreichische Postkarten-Idylle lockt bis zu einer Million Touristen pro Jahr hierher, vor allem aus Fernost. Neben den...