Lexikon
Selbstkontrahieren
Vertragsabschluss des Vertreters mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten; erlaubt nur bei Gestattung oder wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht (§ 181 BGB), z. B. bei Übereignung einer Sache in Erfüllung eines Schenkungsversprechens vom Vater an sein Kind. Vertretung.
Wissenschaft
Wasserverteilung in Flüssen hat sich verändert
Flüsse tragen entscheidend zur Wasserversorgung in weiten Teilen der Welt bei. Zugleich können sie bei Überschwemmungen zur tödlichen Gefahr werden. Eine Studie hat nun für alle rund 2,9 Millionen Flüsse weltweit kartiert, wie sich ihre Durchflussmenge seit 1984 entwickelt hat. Die Ergebnisse sind den Forschenden zufolge...
Wissenschaft
Schmale Verbindung genügt zur Kommunikation der Hirnhälften
Millionen von Nervenfasern verbinden unsere beiden Hirnhälften miteinander. Dabei sind unterschiedliche Teile dieser Brücke für unterschiedliche Funktionen und Hirnregionen zuständig. Wird diese Verbindung, der Corpus Callosum, durchtrennt, führt das zum sogenannten Split-Brain-Syndrom, das mit Wahrnehmungs- und...