Lexikon

Stimmenverkauf

Aktienrecht
die Annahme besonderer Vorteile oder des Versprechens solcher Vorteile für die Nichtabgabe oder für eine bestimmte Abgabe der Stimme bei Abstimmungen der Insolvenzgläubiger, der Hauptversammlung einer AG oder der Generalversammlung einer eingetragenen Genossenschaft, strafbar nach § 243 KO, § 405 Aktiengesetz bzw. § 151 Genossenschaftsgesetz. Entsprechende Vorschriften in Österreich (§ 160 StGB) und in der Schweiz (Art. 168 StGB).
Symbolbild eines Pflanzensprosses in schwarzer Erde
Wissenschaft

Biokohle aus menschlichem Kot als Dünger?

Landwirte brauchen Dünger, um ihre Felder und die darauf wachsenden Pflanzen mit ausreichend Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu versorgen. Chemische Düngemittel und Tierdung verschmutzen jedoch langfristig die Umwelt und sind nur begrenzt verfügbar. Eine natürliche Alternative könnten Düngemittel sein, die aus...

Lithium, MEET
Wissenschaft

Stätte des Fortschritts

Das MEET Batterieforschungszentrum der Universität Münster will die Leistung und die Nachhaltigkeit von Akkus steigern und die Batteriezellfertigung in Europa vorantreiben. Ein Besuch. von FRANK FRICK Münster ist bekannt als Fahrradstadt: Mehr als ein Drittel der Stadtbevölkerung ist hier täglich mit dem Rad unterwegs, unter...

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