Lexikon
Stimmenverkauf
Aktienrecht
die Annahme besonderer Vorteile oder des Versprechens solcher Vorteile für die Nichtabgabe oder für eine bestimmte Abgabe der Stimme bei Abstimmungen der Insolvenzgläubiger, der Hauptversammlung einer AG oder der Generalversammlung einer eingetragenen Genossenschaft, strafbar nach § 243 KO, § 405 Aktiengesetz bzw. § 151 Genossenschaftsgesetz. – Entsprechende Vorschriften in Österreich (§ 160 StGB) und in der Schweiz (Art. 168 StGB).
Wissenschaft
Wer lebt zu unseren Füßen?
Biodiversität im Boden sorgt für ein funktionierendes Ökosystem. Regenwürmer, Bakterien und Pilze spielen dabei eine bedeutende Rolle – auch für das menschliche Leben. von SALOME BERBLINGER (Text) und NICOLE OTTAWA/OLIVER MECKES (Fotos) Weit über die Hälfte aller Arten weltweit sind Bodenlebewesen. Sie machen damit einen Großteil...
Wissenschaft
Regel-mäßig Schmerzen
Millionen Frauen leiden unter Endometriose. Forschung soll helfen, die Unterleibserkrankung besser verstehen und behandeln zu können. von SIGRID MÄRZ Endometriose ist eine tückische Krankheit. Monat für Monat leiden Betroffene während ihrer Regelblutung – und einige sogar zwischen den Blutungen – unter quälenden, bisweilen...
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