Lexikon
Umweltstrafrecht
die im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (§§ 324–330 d) enthaltenen strafrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt dienen. Geahndet werden Umweltstraftaten wie u. a. Verunreinigung eines Gewässers (§ 324), Luftverunreinigung (§ 325), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326), unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327), unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen (§ 328), Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329) oder schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften (§ 330 a). Weitere dem Umweltschutz dienende Strafvorschriften sind in zahlreichen Umweltfachgesetzen wie z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz enthalten.
Wissenschaft
Wie sich Menschenmassen bewegen
Dicht gedrängte Menschenmengen entwickeln eine Eigendynamik, die zu einer tödlichen Gefahr werden kann. So wurden 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen zu Tode gequetscht und hunderte weitere schwer verletzt. Bisher galten die kollektiven Bewegungsmuster solcher Mengen als chaotisch und unvorhersehbar. Doch eine Studie...
Wissenschaft
Zehn Arten von Überlichtgeschwindigkeit
Quantenteleportation, Raumexplosion und Dimensionsflucht – rasante Exkursionen zu erstaunlichen Effekten der modernen Physik von RÜDIGER VAAS Überlichtgeschwindigkeit ist nicht gleich Überlichtgeschwindigkeit. Es kommt auf die jeweils relevanten Kontexte und Begriffe an. Wer glaubt, dass aufgrund der Relativitätstheorie...