Lexikon

Umweltstrafrecht

die im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuchs (§§ 324330 d) enthaltenen strafrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Umwelt dienen. Geahndet werden Umweltstraftaten wie u. a. Verunreinigung eines Gewässers (§ 324), Luftverunreinigung (§ 325), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326), unerlaubtes Betreiben von Anlagen (§ 327), unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen (§ 328), Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329) oder schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften (§ 330 a). Weitere dem Umweltschutz dienende Strafvorschriften sind in zahlreichen Umweltfachgesetzen wie z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz enthalten.
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