Lexikon
Verlagsbuchhandel
der Wirtschaftszweig, der sich auf eigenes Risiko und nach eigener Auswahl mit der Vervielfältigung („Herstellung“) und dem Vertrieb (Verlagsbetrieb) von literarischen Werken, Musikalien, Bildern u. Ä. befasst.
Die Beziehungen zwischen Autoren und Verlegern werden durch das Verlagsgesetz von 1901 geregelt. Der Autor besitzt aufgrund des Urheberrechts das alleinige und unveräußerliche Recht, seine Schöpfung wirtschaftlich auszunutzen. Er überlässt durch Vertrag das Recht auf Vervielfältigung und Vertrieb (das Verlagsrecht) dem Verlag. Dieser übernimmt die gesamte kaufmännische Organisation; er gibt die Herstellung des Buchs auf seine Kosten in Auftrag, überwacht sie und sorgt für den Vertrieb über die einzelnen Zweige des Buchhandels. Dem Verlag bleibt das gesamte wirtschaftliche Wagnis. Der Autor erhält in der Regel entweder ein Pauschalhonorar (im Voraus) oder einen prozentualen Anteil am Ladenpreis jedes verkauften Exemplars.
Das Schwergewicht des deutschen Verlagsbuchhandels lag früher in dem alten Messeplatz Leipzig. Nach dem 2. Weltkrieg wuchs die Bedeutung der Buchmesse in Frankfurt am Main als Verkaufsmesse, die Leipziger Buchmesse ist seit der Wiedervereinigung in erster Linie eine „Lesemesse“.
Buchmesse: Frankfurt am Main
Frankfurter Buchmesse
Blick in eine Halle der Frankfurter Buchmesse
© wissenmedia
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