Lexikon
Verlagsrecht
1. (objektiv) Bestimmungen, die die rechtlichen Beziehungen regeln, die sich aus einem Verlagsvertrag ergeben (Verlagsgesetz vom 19. 6. 1901); – 2. (subjektiv) die ausschließliche Befugnis des Verlegers zur Vervielfältigung und Verbreitung des literarischen oder musikalischen Werks, das Gegenstand des Verlagsvertrags ist.
Wissenschaft
Einfangen und einsperren
Weltweit haben Forscher Techniken entwickelt, um CO2 einzufangen und dauerhaft zu binden. In Deutschland waren sie bislang verpönt, doch auch hier soll nun der rechtliche Rahmen für ihren Einsatz geschaffen werden. von HARTMUT NETZ Die klimaneutrale Zukunft der Zementindustrie beginnt in Brevik, 150 Kilometer südlich der...
Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...
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