Lexikon
Warenverkehrsfreiheit
Recht der Europäischen Gemeinschaft (EG), eine der vier Grundfreiheiten, Art. 23–31 EG-Vertrag; Ziel ist die grenzüberschreitende Mobilität von Waren; die Warenverkehrsfreiheit umfasst das Verbot von Zöllen und mengenmäßigen Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU; Abgaben und Maßnahmen gleicher Wirkung sind ebenso verboten; grundsätzlich ist damit jedes Handelshemmnis, das den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindern kann, verboten; ausgenommen sind nicht-diskriminierende Regelungen zu Verkaufs- und Vertriebsmodalitäten (z. B. Ladenöffnungszeiten); Einschränkungen sind gerechtfertigt, wenn sie u. a. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit (Art. 30 EG-Vertrag) oder aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls erfolgen.
Wissenschaft
Ein Mond speit Feuer
Auf Jupiters Trabant Io brodeln rund 250 Vulkane in der schwefligen Landschaft. Werden sie von einem magmatischen Ozean gespeist?
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Wissenschaft
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