Lexikon
Wirtschaftssicherstellung
Teil der Regelungen für den Notstand, z. B. Deckung des Bedarfs der Zivilbevölkerung und der Streitkräfte an Gütern und Diensten. Rechtsgrundlage ist das Wirtschaftssicherstellungsgesetz vom 24. 8. 1965 in der Fassung vom 3. 10. 1968. Dabei ist eine Lenkung aller Vorgänge der Volkswirtschaft von der Sicherung bzw. Gewinnung der Rohstoffe bis zur Weiterleitung der Fertigprodukte an Endverbraucher vorgesehen.
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....