Lexikon
Zinsrechnung
Rechenverfahren im Zusammenhang mit verzinsbar angelegten Geldbeträgen, das u. a. zur Berechnung von Zinsen dient. Allgemein stellen Zinsen eine Vergütung für die An- bzw. Ausleihe eines Geldbetrages dar (Kapital, Spareinlage, Kredit). Ihre Höhe Z richtet sich nach dem vereinbarten Zinssatz p (in%) und hängt von der Höhe K des Geldbetrages sowie von der (Lauf-)Zeit n (in Jahren) ab. Bei einfachen Zinsen bezieht sich der Zinssatz stets auf den Anfangsbetrag; für sie gilt die Zinsformel:
Z = K · p · n / 100
Bei einer Spareinlage von z. B. 2000 Euro und einem jährlichen Zinssatz von 6% betragen die Zinsen nach 3 Jahren 360 Euro.
Im Bankwesen ist es jedoch üblich, bei Laufzeiten von mehr als einem Jahr die am Ende eines jeden Jahres angefallenen Zinsen dem Kapital zuzurechnen und im folgenden Jahr mitzuverzinsen. Die entsprechende Verrechnung erfolgt nach der Zinseszinsrechnung.
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