Lexikon

Kredit

Wirtschaft
[-ˈdit; der]
die leihweise Überlassung von Kaufkraft, entweder durch direktes Ausleihen einer Geldsumme oder durch Verzicht auf sofortige Gegenleistung beim Verkauf. Der Kreditgeber verzichtet zeitweise auf die Verfügungsmacht über die Kreditsumme zugunsten des Kreditnehmers, der dafür einen Preis in der Form des Zinses zu zahlen hat. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kredits liegt darin, dass diejenigen, die ihr Einkommen nicht voll verbrauchen, ihre Ansprüche an das Sozialprodukt anderen Wirtschaftseinheiten zur Verfügung stellen. Eine wichtige Aufgabe erfüllen dabei die Kreditinstitute: Sie sammeln viele Sparbeträge, um daraus Kredite zur (Vor-)Finanzierung größerer Aufgaben zu gewähren, entweder als Kreditvermittlung (Weiterleiten der Einlagen) oder als Kreditschöpfung (Gewährung von Krediten über Einlagen und Eigenkapital hinaus, da ein Großteil der Verbindlichkeiten bargeldlos erfüllt wird). Da durch Kreditschöpfung wirtschaftliche Störungen hervorgerufen werden können, beeinflusst die Noten- bzw. Zentralbank mit Maßnahmen der Geld- und Kreditpolitik den gesamtwirtschaftlichen Kreditspielraum.
Man unterscheidet 1. nach der Verwendung: Konsumtivkredit, zu Finanzierungen in der Konsumsphäre (z. B. für die Anschaffung von Kleidung, Hausrat); Produktivkredit, als Anlagekredit (z. B. Investitionskredit ) oder Betriebskredit (z. B. zur Finanzierung eines Exportauftrags); 2. nach der Sicherung: Personalkredit, auf Vertrauen gegenüber dem Kreditnehmer gegründet; Realkredit, dinglich gesichert durch bewegliche (Mobiliarkredit) oder unbewegliche Güter (Immobiliarkredit); 3. nach den Bedingungen im Kreditvertrag: kündbarer und unkündbarer Kredit, kurz- (z. B. Wechselkredit ) und langfristiger Kredit (z. B. Hypothekarkredit),  terminierter und nicht terminierter Kredit.
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