Wahrig Fremdwörterlexikon
Äquivalenztheorie
Äqui|va|lẹnz|the|o|rie 〈[–va–] f.; –; unz.〉
1 〈Rechtsw.〉
Theorie zur Bestimmung des Erfolges einer Handlung, wobei alle Bedingungen des Erfolges als äquivalent (gleichwertig) betrachtet werden; →a. Adäquanztheorie
2
Steuerrechtfertigungslehre
Wissenschaft
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